Seit dem 28.01.2016 dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Mitglieder des Bundesrates nun endlich Unterlagen zum Freihandelsabkommen TTIP sichten. Was als Etappenziel hin zur Transparenz der TTIP Diskussionen ausgemacht wurde, ist leider dennoch eher enttäuschend. Die Einsichts-Bedingungen, vor allem die einzuhaltende Schweigepflicht, sind eines demokratischen Staates unwürdig.

Ein eigens für diesen Zweck vorbereiteter Leseraum ist unter stetiger Kontrolle. Die Abgeordneten müssen vorab eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Wenn sie gegen diese verstoßen, drohen ihnen nicht nur gesetzliche Strafen, sondern sie riskieren damit auch, dass die Unterlagen wieder komplett unzugänglich gemacht werden könnten. Des Weiteren müssen sie Handys, Kameras und Jacken abgeben.

Gesichtet werden können Kapitel des geplanten Freihandelsabkommens, die bereits besprochen wurden, inklusive der Gegenüberstellung der Positionen der USA und der EU. Entscheidende Dokumente wie die Anhänge, in denen wichtige Details geregelt sind, genauso wie brisante Bereiche, beispielsweise Landwirtschaft, sind nicht inbegriffen.
Insgesamt dürfen die Abgeordneten maximal zwei Stunden lang pro Sitzung die Dokumente einsehen.

Erst nach zahlreichen Protesten hatten die USA und die EU-Kommission eingewilligt, dass sich Bundestagsabgeordnete die Unterlagen überhaupt anschauen dürfen.
Die Kritik an TTIP ist durch die erweiterte Transparenz nicht abgeklungen, im Gegenteil: Abgeordnete scheinen nun noch in ihren Zweifeln bestätigt. Problematisch ist allerdings, dass Abgeordnete den Bürgern nichts darüber berichten und auch öffentlich nicht darüber diskutieren dürfen. Das macht eine Kontrolle extrem schwierig.

Jetzt aktiv werden:
Wir müssen die Gelegenheit, die sich gerade aufbringt, nutzen, um gemeinsam Druck von unten zu machen. Gemeinsam können wir etwas bewirken.
Jede(r) Unterstützer/in kann beispielsweise nun seinen Abgeordneten 1. auffordern, die TTIP Dokumente zu sichten und 2. darauf hinweisen, dass Spielregeln global und ökosozial sein müssen
bei
bundestag.de/abgeordnete